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Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EU) 2022/2400 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November 2022 zur Änderung der Anhänge IV und V der Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32022R2400
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2022-11-23
In force since
2022-12-29
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 21a Übergangsbestimmung

1 Für Flugasche aus Biomasseanlagen zur Wärme- und Stromerzeugung, die polychlorierte Dibenzo-p-dioxine und Dibenzofurane (PCDD/PCDF) und dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle (dl-PCB), wie sie in Anhang IV aufgeführt sind, enthält oder damit kontaminiert ist, gilt bis zum 30. Dezember 2023 ein Wert von 10 μg/kg. Ab dem 31. Dezember 2023 gilt für Flugasche aus Biomasseanlagen zur Wärme- und Stromerzeugung der in Anhang IV vorgesehene Wert von 5 μg/kg.

2 Für Asche und Ruß aus privaten Haushalten, die polychlorierte Dibenzo-p-dioxine und Dibenzofurane (PCDD/PCDF), wie sie in Anhang IV aufgeführt sind, enthalten oder damit kontaminiert sind, gilt bis zum 31. Dezember 2024 ein Wert von 15 μg/kg fort. Für Asche und Ruß aus privaten Haushalten, die polychlorierte Dibenzo-p-dioxine und Dibenzofurane (PCDD/PCDF) und dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle (dl-PCB) enthalten oder damit kontaminiert sind, gilt ab dem 1. Januar 2025 der in Anhang IV festgelegte Wert von 5 μg/kg.“

Article 2

Die Kommission prüft, ob es angezeigt ist, die Richtlinie 2008/98/EG oder die Entscheidung 2000/532/EG oder beide Rechtsvorschriften zu ändern, um anzuerkennen, dass Abfälle, die persistente organische Schadstoffe enthalten, die die in Anhang IV der Verordnung (EU) 2019/1021 festgelegten Konzentrationsgrenzwerte überschreiten, als gefährlich einzustufen sind, und legt, falls erforderlich, auf der Grundlage dieser Prüfung und spätestens 36 Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung einen Gesetzgebungsvorschlag für eine entsprechende Änderung der Richtlinie 2008/98/EG oder einen Vorschlag für eine Änderung der Entscheidung 2000/532/EG oder für eine Änderung beider Rechtsakte vor.

Article 3

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung gilt ab dem 10. Juni 2023.

Relations

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