Beschluss (EU) 2023/68 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Deutschland, Belgien, die Niederlande, Österreich, Luxemburg, Spanien und Griechenland infolge von Naturkatastrophen, die sich im Laufe des Jahres 2021 in diesen Ländern ereignet haben
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Article 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2022 werden aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union folgende Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen im Zusammenhang mit Naturkatastrophen bereitgestellt: a) Deutschland wird ein Betrag in Höhe von 612611256 EUR im Zusammenhang mit den Überschwemmungen im Jahr 2021 bereitgestellt; b) Belgien wird ein Betrag in Höhe von 87737427 EUR im Zusammenhang mit den Überschwemmungen im Jahr 2021 bereitgestellt; c) den Niederlanden wird ein Betrag in Höhe von 4713027 EUR im Zusammenhang mit den Überschwemmungen im Jahr 2021 bereitgestellt; d) Österreich wird ein Betrag in Höhe von 797520 EUR im Zusammenhang mit den Überschwemmungen im Jahr 2021 bereitgestellt; e) Luxemburg wird ein Betrag in Höhe von 1822056 EUR im Zusammenhang mit den Überschwemmungen im Jahr 2021 bereitgestellt; f) Spanien wird ein Betrag in Höhe von 9449589 EUR im Zusammenhang mit dem Vulkanausbruch auf La Palma bereitgestellt; g) Griechenland wird ein Betrag in Höhe von 1351886 EUR im Zusammenhang mit dem Erdbeben auf Kreta bereitgestellt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 14. Dezember 2022.
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