Beschluss (GASP) 2023/96 des Rates vom 10. Januar 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/219/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
„(2a Die EUCAP Sahel Mali unterstützt die strategischen Kommunikationsmaßnahmen zur Förderung der Werte der Union, zur Unterstützung des Handelns der Union und zur Aufdeckung von Menschenrechtsverletzungen und Verstößen gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht durch ausländische Streitkräfte in Mali.“
„(1a Der Hohe Vertreter ist befugt, als EU-Verschlusssachen eingestufte Informationen, einschließlich Dokumente, die für die Zwecke der EUCAP Sahel Mali generiert werden, bis zu dem für sie nach Maßgabe des Beschlusses 2013/488/EU jeweils geltenden Geheimhaltungsgrad an die Agenturen der Union in den Bereichen Justiz und Inneres, insbesondere an Frontex und Europol, weiterzugeben. Zu diesem Zweck werden technische Vereinbarungen getroffen.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions