Durchführungsbeschluss (EU) 2023/106 der Kommission vom 11. Januar 2023 über die vorläufige Zuweisung der Unionsbeihilfe für Schulobst und -gemüse sowie Schulmilch an die Mitgliedstaaten für den Zeitraum 1. August 2023 bis 31. Juli 2029
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die vorläufige Zuweisung der Unionsbeihilfe für Schulobst und -gemüse sowie Schulmilch an die einzelnen Mitgliedstaaten für den Zeitraum 1. August 2023 bis 31. Juli 2029 ist im Anhang aufgeführt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions