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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (GASP) 2023/122 des Rates vom 17. Januar 2023 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.), EULEX KOSOVO

CELEX
32023D0122
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2023-01-17
In force since
2023-01-17
End of validity
2027-06-14
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Artikel 3 Absatz 2 der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP erhält folgende Fassung: „Die Aufgabe der operativen Unterstützung des von der EU geförderten Dialogs wird zum 31. Dezember 2022 auf den Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Dialog zwischen Belgrad und Pristina und andere regionale Angelegenheiten im Westbalkan übertragen.“

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 17. Oktober 2022.

Relations

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