Beschluss (GASP) 2023/122 des Rates vom 17. Januar 2023 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.), EULEX KOSOVO
Text
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Article 1
Artikel 3 Absatz 2 der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP erhält folgende Fassung: „Die Aufgabe der operativen Unterstützung des von der EU geförderten Dialogs wird zum 31. Dezember 2022 auf den Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Dialog zwischen Belgrad und Pristina und andere regionale Angelegenheiten im Westbalkan übertragen.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 17. Oktober 2022.
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