Durchführungsbeschluss (EU) 2023/218 des Rates vom 30. Januar 2023 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2013/676/EU zur Ermächtigung Rumäniens, eine von Artikel 193 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Sonderregelung weiter anzuwenden
Text
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Article 1
In Artikel 1 des Durchführungsbeschlusses 2013/676/EU wird das Datum „31. Dezember 2022“ durch das Datum „31. Dezember 2025“ ersetzt.
Article 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.
Article 3
Dieser Beschluss ist an Rumänien gerichtet.
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