Beschluss (EU) 2023/232 der Kommission vom 25. Juli 2022 über die von Tschechien durchgeführte staatliche Beihilfe SA.55208 (2020/C) (ex 2022/NN) zugunsten der Tschechischen Post (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 5136) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die staatliche Beihilfe, die Tschechien der Tschechischen Post für die Erfüllung der USO, wie sie im Postdienstleistungsgesetz festgelegt ist, im Zeitraum 2018–2022 gewährt hat, ist nach Artikel 106 Absatz 2 AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Tschechische Republik gerichtet.
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