Durchführungsbeschluss (EU) 2023/264 der Kommission vom 18. Januar 2023 über die Anwendbarkeit des Artikels 34 der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates auf die Vergabe von Aufträgen über die Tätigkeit im Zusammenhang mit Managementdiensten für Postversandstellen in Italien (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 331) (Nur der italienische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die Richtlinie 2014/25/EU gilt nicht für Aufträge, die von Auftraggebern vergeben werden und die Ausübung der Tätigkeit im Zusammenhang mit Managementdiensten für Postversandstellen in Italien ermöglichen sollen.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Italienische Republik gerichtet.
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