Beschluss der Kommission vom 20. Februar 2023 zur Genehmigung der Änderung der Anhänge XVII-C und XVII-D des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits im Namen der Europäischen Union 2023/C 92/01
Text
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Article 1
Die Änderungen der Anhänge XVII-C und XVII-D des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits, die in dem Entwurf des Beschlusses des Unterausschusses „Geografische Angaben“ enthalten sind, werden im Namen der Europäischen Union genehmigt. Der Entwurf des Beschlusses des Unterausschusses „Geografische Angaben“ ist diesem Beschluss als Anhang beigefügt.
Article 2
Der Leiter der Delegation der Union im Unterausschuss „Geografische Angaben“ wird ermächtigt, den Beschluss des Unterausschusses im Namen der Europäischen Union anzunehmen.
Article 3
Nach seiner Annahme wird der Beschluss des Unterausschusses „Geografische Angaben“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Article 1
Die Anhänge XVII-C und XVII-D des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits werden durch den Text im Anhang dieses Beschlusses ersetzt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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