Durchführungsbeschluss (EU) 2023/374 der Kommission vom 13. Februar 2023 über Befreiungen vom ausgeweiteten Antidumpingzoll auf bestimmte Fahrradteile mit Ursprung in der Volksrepublik China kraft der Verordnung (EG) Nr. 88/97 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 901)
Text
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Article 1
Der Antrag auf Änderung der Verweise auf die Befreiungsgenehmigung, die der in der Tabelle dieses Artikels genannten Partei mit der Entscheidung 2003/899/EG erteilt wurde, wird abgelehnt. Partei, bei der die Änderung der Verweise abgelehnt wird TARIC-ZusatzcodeNameAnschriftA407Sangal — Indústria de Veículos Lda Rua do Serrado — Apartado 21 3781-908, Sangalhos — Portugal
Article 2
Die Befreiungsgenehmigung, die der in der Tabelle dieses Artikels genannten Partei mit der Entscheidung 2003/899/EG erteilt wurde, wird widerrufen. Partei, deren Befreiungsgenehmigung widerrufen wird TARIC-ZusatzcodeNameAnschriftA407Sangal — Indústria de Veículos Lda Rua do Serrado — Apartado 21 3781-908, Sangalhos — Portugal
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten und an die in Artikel 2 genannte Partei gerichtet und wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Article 4
Dieser Beschluss wird mit seiner Bekanntgabe wirksam.
Relations
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