Beschluss (EU) 2023/404 des Rates vom 20. Februar 2023 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsrat zu vertretenden Standpunkts zur Änderung des Anhangs XLIV dieses Abkommens
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der achten Tagung des mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsrates zur Änderung im Zusammenhang mit der Aktualisierung von des Anhangs XLIV dieses Abkommens zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Assoziationsrates, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Anhang XLIV des Abkommens wird durch den Anhang dieses Beschlusses ersetzt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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