Beschluss (GASP) 2023/510 des Rates vom 7. März 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/667 über eine Unterstützungsmaßnahme in Form eines allgemeinen Programms zur Unterstützung der Afrikanischen Union im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität im Zeitraum 2022-2024
Text
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Article 1
Der Beschluss (GASP) 2022/667 wird wie folgt geändert: 1. In Artikel 5 Absatz 2 wird folgender Buchstabe angefügt: „s) den im Anhang aufgeführten gemeinnützigen Einrichtungen.“. 2. Im Anhang wird folgender Wortlaut angefügt: „Liste der gemeinnützigen Einrichtungen, die Maßnahmen im Rahmen der Unterstützungsmaßnahme ganz oder teilweise durchführen dürfen: COGINTA“.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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