Durchführungsbeschluss (EU) 2023/570 der Kommission vom 10. März 2023 zur Gewährung von Ausnahmeregelungen für bestimmte Mitgliedstaaten von der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 138/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023)1562) (Nur der italienische, der polnische, der slowenische und der spanische Text sind verbindlich)
Text
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Article 1
Die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Ausnahmregelungen von der Verordnung (EG) Nr. 138/2004 werden den dort genannten Mitgliedstaaten gewährt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das Königreich Spanien, die Italienische Republik, die Republik Polen und die Republik Slowenien gerichtet.
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