Durchführungsbeschluss (EU) 2023/602 der Kommission vom 16. März 2023 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/245 zur Annahme von Verpflichtungsangeboten im Anschluss an die Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in Argentinien
Text
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Article 1
1 Artikel 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/245 wird wie folgt geändert: „ArgentinienOleaginosa Moreno Hermanos S.A.C.I.F.I. y AHergestellt und verkauft von Oleaginosa Moreno Hermanos S.A.C.I.F.I. y A an den ersten als Einführer fungierenden unabhängigen Abnehmer in der UnionC497“ wird ersetzt durch: „ArgentinienViterra Argentina S.A.Hergestellt und verkauft von Viterra Argentina S.A. an den ersten als Einführer fungierenden unabhängigen Abnehmer in der UnionC497“
2 Der zuvor Oleaginosa Moreno Hermanos S.A.C.I.F.I. y A zugewiesene TARIC-Zusatzcode C497 gilt ab dem 1. Juli 2022 für Viterra Argentina S.A. Alle endgültigen Zölle, die auf die Einfuhren der von Viterra Argentina S.A. hergestellten und verkauften Waren entrichtet wurden, die Gegenstand des mit Durchführungsbeschluss (EU) 2019/245 in Bezug auf Oleaginosa Moreno Hermanos S.A.C.I.F.I. y A angenommenen Verpflichtungsangebots des Unternehmens sind, werden nach den geltenden Zollvorschriften erstattet oder erlassen.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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