Beschluss (EU) 2023/673 der Europäischen Zentralbank vom 14. März 2023 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass von delegierten Beschlüssen zu Vor-Ort-Prüfungen und Prüfungen interner Modelle (EZB/2023/6)
Text
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Article 1 Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieses Beschlusses finden die in Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2023/672 (EZB/2023/5) enthaltenen Begriffsbestimmungen Anwendung.
Article 2 Delegierte Beschlüsse zu Vor-Ort-Prüfungen und Prüfungen interner Modelle
Delegierte Beschlüsse gemäß Artikel 3 des Beschlusses (EU) 2023/672 (EZB/2023/5) werden durch den Generaldirektor oder den Stellvertretenden Generaldirektor der Generaldirektion Vor-Ort-Prüfungen und Prüfungen interner Modelle erlassen.
Article 3 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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