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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2023/693 der Kommission vom 27. März 2023 zur Änderung der Beschlüsse (EU) 2017/1214, (EU) 2017/1215, (EU) 2017/1216, (EU) 2017/1217, (EU) 2017/1218, (EU) 2017/1219 und (EU) 2018/680 in Bezug auf den Geltungszeitraum der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens sowie der entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 1886) (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32023D0693
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2023-03-27
In force since
2023-03-27
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 4

Die Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe ‚Handgeschirrspülmittel‘ sowie die entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2026.“

Article 4

Die Umweltkriterien für die Produktgruppe ‚Maschinengeschirrspülmittel für den industriellen und institutionellen Bereich‘ sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2026.“

Article 4

Die Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe ‚Maschinengeschirrspülmittel‘ sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2026.“

Article 4

Die Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe ‚Reinigungsmittel für harte Oberflächen‘ sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2026.“

Article 4

Die Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe ‚Waschmittel‘ sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2026.“

Article 4

Die Umweltkriterien für die Produktgruppe ‚Waschmittel für den industriellen und institutionellen Bereich‘ sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2026.“

Article 4

Die Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe ‚Gebäudereinigungsdienste‘ und die entsprechenden Anforderungen an Beurteilungen und Prüfungen gelten bis zum 31. Dezember 2027.“

Article 8 Adressaten

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Relations

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