Durchführungsbeschluss (EU) 2023/837 der Kommission vom 17. April 2023 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/1803 zur Festlegung der vorläufigen Beträge, die jedem Mitgliedstaat aus den Mitteln der Reserve für die Anpassung an den Brexit bereitgestellt werden, und des Mindestbetrags für die Unterstützung lokaler und regionaler Küstengemeinden (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 2459)
Text
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Article 1
Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/1803 erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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