Beschluss (EU) 2023/863 der Kommission vom 26. April 2023 zur Ausweisung der Mengen, die 20 % der gesamten Übererfüllung durch bestimmte Mitgliedstaaten im Zeitraum 2013 bis 2020 entsprechen, gemäß der Verordnung (EU) 2018/842 des Europäischen Parlaments und des Rates
Text
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Article 1
Die Mengen, die 20 % der gesamten Übererfüllung durch die Mitgliedstaaten entsprechen, die die in Artikel 11 Absatz 2 Buchstaben a und b der Verordnung (EU) 2018/842 festgelegten Bedingungen im Zeitraum 2013 bis 2020 erfüllen, sind im Anhang dieses Beschlusses ausgewiesen.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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