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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2023/911 des Rates vom 28. September 2021 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — eines Protokolls über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Linienverkehr und in Sonderformen des grenzüberschreitenden Linienverkehrs mit Kraftomnibussen zum Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Interbus-Übereinkommen)

CELEX
32023D0911
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2021-09-28
In force since
2021-09-28
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Das Protokoll über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Linienverkehr und in Sonderformen des grenzüberschreitenden Linienverkehrs mit Kraftomnibussen zum Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Interbus-Übereinkommen), welches das Protokoll zum Interbus-Übereinkommen ersetzt, das vom 16. Juli 2018 bis zum 16. April 2019 zur Unterzeichnung auflag, wird im Namen der Union genehmigt .

Article 2

Der Präsident des Rates bestellt die Person(en), die befugt ist/sind, die Genehmigungs- oder Ratifizierungsurkunde nach Artikel 20 Absatz 2 des Protokolls im Namen der Union zu hinterlegen, um der Zustimmung der Union zur Bindung durch dieses Protokoll Ausdruck zu verleihen.

Article 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

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