Beschluss (EU) 2023/911 des Rates vom 28. September 2021 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — eines Protokolls über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Linienverkehr und in Sonderformen des grenzüberschreitenden Linienverkehrs mit Kraftomnibussen zum Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Interbus-Übereinkommen)
Text
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Article 1
Das Protokoll über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Linienverkehr und in Sonderformen des grenzüberschreitenden Linienverkehrs mit Kraftomnibussen zum Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Interbus-Übereinkommen), welches das Protokoll zum Interbus-Übereinkommen ersetzt, das vom 16. Juli 2018 bis zum 16. April 2019 zur Unterzeichnung auflag, wird im Namen der Union genehmigt .
Article 2
Der Präsident des Rates bestellt die Person(en), die befugt ist/sind, die Genehmigungs- oder Ratifizierungsurkunde nach Artikel 20 Absatz 2 des Protokolls im Namen der Union zu hinterlegen, um der Zustimmung der Union zur Bindung durch dieses Protokoll Ausdruck zu verleihen.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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