Beschluss (EU) 2023/940 des Rates vom 4. Mai 2023 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zu vertretenden Standpunkt im Hinblick auf die Festlegung eines Standardformblatts für Rechtshilfeersuchen nach Artikel 635 Absatz 1 des genannten Abkommens
Text
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Article 1
Der im Namen der Union im Sonderausschuss für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit im Rahmen des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zu vertretende Standpunkt zur Festlegung eines Standardformblatts für Rechtshilfeersuchen, ist in dem diesem Beschluss beigefügten Entwurf eines Beschlusses dieses Sonderausschusses enthalten.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Anhang 50 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zur Festlegung eines Standardformblatts für Rechtshilfeersuchen in Strafsachen wird entsprechend der Anlage zu diesem Beschluss angenommen.
Article 2
Dieser Beschluss wird am ersten Tag des dritten Monats nach seiner Annahme wirksam.
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