Beschluss (EU) 2023/1006 des Rates vom 25. April 2023 über den im Namen der Europäischen Union auf der elften Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der Anlage A des Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der elften Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe, unter gebührender Berücksichtigung der einschlägigen Empfehlungen des Überprüfungsausschusses für persistente organische Schadstoffe (im Folgenden „POP-Überprüfungsausschuss“) zu vertreten ist, besteht darin, a) die Aufnahme von Dechloran Plus in Anlage A mit den vom POP-Überprüfungsausschuss empfohlenen spezifischen Ausnahmeregelungen zu unterstützen; b) die Aufnahme von Methoxychlor in Anlage A ohne spezifische Ausnahmeregelungen zu unterstützen; c) die Aufnahme von UV-328 in Anlage A mit den vom POP-Überprüfungsausschuss empfohlenen spezifischen Ausnahmeregelungen zu unterstützen.
Article 2
Der in Artikel 1 genannte Standpunkt kann unter Berücksichtigung der Entwicklungen auf der elften Tagung der Konferenz der Vertragsparteien von Vertretern der Union im Benehmen mit den Mitgliedstaaten während Koordinierungssitzungen vor Ort ohne weiteren Beschluss des Rates präzisiert werden.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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