Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2023/1040 des Rates vom 15. Mai 2023 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – und die vorläufige Anwendung der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und Montenegro über operative Tätigkeiten, die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in Montenegro durchgeführt werden

CELEX
32023D1040
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2023-05-15
In force since
2023-05-15
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und Montenegro über operative Tätigkeiten, die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in Montenegro durchgeführt werden (im Folgenden „Vereinbarung“) im Namen der Union wird – vorbehaltlich des Abschlusses der Vereinbarung – genehmigt .

Article 2

Die diesem Beschluss beigefügte Erklärung wird im Namen der Union genehmigt.

Article 3

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.

Article 4

Die Vereinbarung wird in Einklang mit ihrem Artikel 22 Absatz 2 Unterabsatz 2 ab dem ersten Tag des zweiten Monats nach dem Datum ihrer Unterzeichnung vorläufig angewandt, bis zum Abschluss der für ihr Inkrafttreten erforderlichen Verfahren .

Article 5

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions