Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1084 der Kommission vom 1. Juni 2023 in Bezug auf die ungelösten Einwände hinsichtlich der Bedingungen für die Erteilung einer Zulassung für das Biozidprodukt A-Quasan gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 3447) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Das mit der Nummer BC-FG047486-40 in das Register für Biozidprodukte eingetragene Biozidprodukt erfüllt die Voraussetzung gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 in Bezug auf die Desinfektion von Oberflächen im Bereich der Gesundheitsversorgung von Tieren, einschließlich der Desinfektion in Operationssälen.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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