Beschluss (EU) 2023/1116 des Rates vom 25. Mai 2023 über den Abschluss des Protokolls zur Änderung des Übereinkommens von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation hinsichtlich des Übereinkommens über Fischereisubventionen im Namen der Europäischen Union
Text
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Article 1
Das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation (im Folgenden „Protokoll“) wird hiermit im Namen der Union genehmigt .
Article 2
Der Präsident des Rates bestimmt die Person(en), die befugt ist (sind), im Namen der Union die in Absatz 5 des Protokolls vorgesehene Annahmeurkunde zu hinterlegen .
Article 3
Das Protokoll ist dahin gehend auszulegen, dass es keine Rechte oder Pflichten begründet, die vor den Gerichten der Union oder der Mitgliedstaaten unmittelbar geltend gemacht werden können.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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