Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1156 der Kommission vom 9. Juni 2023 zur Zulassung von Einstufungsverfahren zur Klassifizierung von Schweineschlachtkörpern in der Slowakei und zur Aufhebung der Entscheidung 2009/622/EG (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 3684) (Nur der slowakische Text ist verbindlich)
Text
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Article 1
Die Verwendung folgender Einstufungsverfahren zur Schätzung des Muskelfleischanteils von Schweineschlachtkörpern werden gemäß Anhang IV Abschnitt B Teil IV Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in der Slowakei zugelassen: a) das „Zwei-Punkte-Verfahren (ZP)“ und die entsprechenden Schätzverfahren, die im Einzelnen in Teil I des Anhangs dieses Beschlusses beschrieben sind; b) das Gerät „Fat-O-Meater (FOM)“ und die entsprechenden Schätzverfahren, die im Einzelnen in Teil II des Anhangs dieses Beschlusses beschrieben sind; c) das Gerät „Fat-O-Meater II (FOM II)“ und die entsprechenden Schätzverfahren, die im Einzelnen in Teil III des Anhangs dieses Beschlusses beschrieben sind; d) das Gerät „UltraFOM 300 (UFOM)“ und die entsprechenden Schätzverfahren, die im Einzelnen in Teil IV des Anhangs dieses Beschlusses beschrieben sind.
Article 2
Änderungen der in Artikel 1 genannten zugelassenen Einstufungsverfahren oder -geräte werden durch einen Durchführungsbeschluss der Kommission genehmigt.
Article 3
Die Entscheidung 2009/622/EG wird aufgehoben.
Article 4
Dieser Beschluss ist an die Slowakische Republik gerichtet.
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