Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1228 der Kommission vom 7. Juni 2023 über die Anwendbarkeit des Artikels 34 der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates auf die Vergabe von Aufträgen über die Tätigkeit im Zusammenhang mit Expresspaketzustelldiensten in Litauen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 3641) (Nur der litauische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Richtlinie 2014/25/EU gilt nicht für die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber, die die Ausübung folgender Tätigkeiten in Litauen ermöglichen sollen: inländische Expresspaketzustelldienste, internationale Expresspaketzustelldienste.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Republik Litauen gerichtet.
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