Beschluss (EU) 2023/1307 des Rates vom 26. Juni 2023 über die von den Vertragsparteien als zweite Tranche für das Jahr 2023 zu zahlenden finanziellen Beiträge zum Europäischen Entwicklungsfonds
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Article 1
Der Betrag der von den Vertragsparteien als zweite Tranche für das Jahr 2023 zu zahlendenden Beiträge zum EEF wird auf 750000000 EUR festgesetzt. Davon sind 650000000 EUR an die Kommission und 100000000 EUR an die EIB zu zahlen.
Article 2
Die einzelnen Beiträge zum EEF sind von den Vertragsparteien des EEF gemäß dem Anhang als zweite Tranche für das Jahr 2023 an die Kommission und die EIB zu zahlen.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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