Beschluss (EU) 2023/1430 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2023 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Belgiens EGF/2022/002 BE/TNT
Text
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Article 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2023 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer in Anspruch genommen, damit der Betrag von 1956397 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 15. März 2023.
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