Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2023/1475 des Rates vom 15. Mai 2023 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und Neuseeland andererseits über die Teilnahme Neuseelands an Programmen der Union

CELEX
32023D1475
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2023-05-15
In force since
2023-05-15
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Unterzeichnung – im Namen der Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und Neuseeland andererseits über die Teilnahme Neuseelands an Programmen der Union (im Folgenden „Abkommen“) wird vorbehaltlich des Abschlusses des genannten Abkommens genehmigt .

Article 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.

Article 3

Das Abkommen wird gemäß Artikel 15 Absatz 2 vorläufig angewandt, bis die für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.

Article 4

Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 15 Absatz 2 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor.

Article 5

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions