Beschluss (EU) 2023/1494 des Rates vom 26. Juni 2023 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss bezüglich der Annahme eines Beschlusses zur Änderung von Anhang I Teil I dieses Abkommens zu vertretenden Standpunkts
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem nach Artikel 164 Absatz 1 des Austrittsabkommens eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss bezüglich der Annahme eines Beschlusses zur Änderung von Anhang I Teil I des Austrittsabkommens zu vertreten ist, ist in dem diesem Beschluss beigefügten Entwurf des Beschlusses des Gemeinsamen Ausschusses festgelegt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Das Austrittsabkommen wird wie folgt geändert: (1) In Anhang I Teil I des Austrittsabkommens wird unter „Querschnittsfragen (Reihe H)“ der Beschluss Nr. H12 vom 19. Oktober 2021 über den Bezugszeitpunkt für die Festlegung der Umrechnungskurse gemäß Artikel 90 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates eingefügt. (2) In Anhang I Teil I des Austrittsabkommens wird unter „Querschnittsfragen (Reihe H)“ der Beschluss Nr. H13 vom 30. März 2022 über die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Rechnungsausschusses der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit eingefügt. (3) In Anhang I Teil I des Austrittsabkommens werden folgende Rechtsakte gestrichen: a) Beschluss Nr. H3 vom 15. Oktober 2009 über den Bezugszeitpunkt für die Festlegung der Umrechnungskurse gemäß Artikel 90 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates , geändert durch den Beschluss Nr. H7 vom 25. Juni 2015 zur Änderung des Beschlusses Nr. H3 über den Bezugszeitpunkt für die Festlegung der Umrechnungskurse gemäß Artikel 90 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates ; dieser wird durch den Beschluss Nr. H12 vom 19. Oktober 2021 über den Bezugszeitpunkt für die Festlegung der Umrechnungskurse gemäß Artikel 90 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates ersetzt. b) Beschluss Nr. H4 vom 22. Dezember 2009 über die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Rechnungsausschusses der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit ; dieser wird durch den Beschluss Nr. H13 vom 30. März 2022 über die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Rechnungsausschusses der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit ersetzt. c) Beschluss Nr. H7 vom 25. Juni 2015 zur Änderung des Beschlusses Nr. H3 über den Bezugszeitpunkt für die Festlegung der Umrechnungskurse gemäß Artikel 90 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates; dieser wird durch den Beschluss Nr. H12 vom 19. Oktober 2021 über den Bezugszeitpunkt für die Festlegung der Umrechnungskurse gemäß Artikel 90 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates ersetzt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.
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