Beschluss (GASP) 2023/1519 des Rates vom 20. Juli 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2021/1277 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libanon
Text
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Article 1
Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2021/1277 erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Juli 2024 und wird fortlaufend überprüft. Er wird verlängert oder gegebenenfalls geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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