Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1534 der Kommission vom 24. Juli 2023 zur Auswahl der Einrichtungen, die das erste Netz europäischer digitaler Innovationszentren gemäß der Verordnung (EU) 2021/694 des Europäischen Parlaments und des Rates bilden (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die europäischen digitalen Innovationszentren, die das erste Netz dieser Zentren bilden, werden gemäß den Anhängen I und II ausgewählt.
Article 2
Die Einrichtungen, die für eine Finanzierung im Rahmen des Programms Digitales Europa ausgewählt werden, sind in Anhang I aufgeführt. Die Einrichtungen, die mit dem Exzellenzsiegel ausgezeichnet werden, sind in Anhang II aufgeführt.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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