Beschluss (EU) 2023/1540 der Kommission vom 25. Juli 2023 zur Änderung und Berichtigung des Beschlusses (EU) 2021/1870 zur Festlegung der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für kosmetische Mittel und Tierpflegeprodukte (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 4845) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Der Beschluss (EU) 2021/1870 wird wie folgt geändert und berichtigt: Anhang I wird gemäß Anhang I des vorliegenden Beschlusses geändert und berichtigt. Anhang II wird gemäß Anhang II des vorliegenden Beschlusses geändert und berichtigt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Article 3
Dieser Beschluss gilt ab dem 26. Juli 2023.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions