Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1552 des Rates vom 25. Juli 2023 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/784 des Rates in Bezug auf die Geltungsdauer der Ermächtigung und den Anwendungsbereich der von Italien ergriffenen Sonderregelung, die von den Artikeln 206 und 226 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweicht
Text
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Article 1
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2017/784 des Rates wird wie folgt geändert: 1. In Artikel 1 entfällt der dritte Gedankenstrich. 2. In Artikel 3 Absatz 2 wird das Datum „30. September 2021“ durch das Datum „30. September 2024“ ersetzt. 3. In Artikel 5 wird das Datum „30. Juni 2023“ durch das Datum „30. Juni 2026“ ersetzt.
Article 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam. Jedoch gilt Artikel 1 Nummer 1 ab dem 1. Juli 2025.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Italienische Republik gerichtet.
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