Beschluss (EU) 2023/1559 des Rates vom 14. Juli 2023 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union hinsichtlich des Beschlusses der Teilnehmer an dem Übereinkommen über öffentlich unterstützte Exportkredite betreffend Änderungen des genannten Übereinkommens zu vertretenden Standpunkts
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union hinsichtlich des Beschlusses der Teilnehmer des Übereinkommens über öffentlich unterstützte Exportkredite (im folgenden „Übereinkommen“) betreffend Änderungen des Übereinkommens zu vertreten ist, besteht darin, die Änderungen auf der Grundlage des dem vorliegenden Beschluss beigefügten Entwurfs der konsolidierten Fassung des Übereinkommens zu unterstützen.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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