Beschluss (GASP) 2023/1568 des Rates vom 28. Juli 2023 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo
Text
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Article 1
Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe d des Beschlusses 2010/788/GASP erhält folgende Fassung: „d) natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die verantwortlich sind für die Aufrechterhaltung des bewaffneten Konflikts, der Instabilität oder der Unsicherheit in der Demokratischen Republik Kongo, Unterstützung liefern;“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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