Beschluss (EU) 2023/1573 des Rates vom 14. Juli 2023 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union hinsichtlich des Beschlusses der Teilnehmer an dem Übereinkommen über öffentlich unterstützte Exportkredite betreffend Änderungen der in Anhang IV des genannten Übereinkommens enthaltenen Sektorvereinbarung über Exportkredite für Projekte in den Bereichen erneuerbare Energie, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sowie Wasser zu vertretenden Standpunkts
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union hinsichtlich des Beschlusses der Teilnehmer des Übereinkommens über öffentlich unterstützte Exportkredite betreffend Änderungen der in Anhang IV des Übereinkommens enthaltenen Sektorvereinbarung über Exportkredite für Projekte in den Bereichen erneuerbare Energie, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sowie Wasser zu fassenden Beschlusses zu vertreten ist, besteht darin, die Änderungen auf der Grundlage des dem vorliegenden Beschluss beigefügten Entwurfs der konsolidierten Fassung der Klimawandel-Sektorvereinbarung zu unterstützen.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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