Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1635 der Kommission vom 14. August 2023 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/74 zur Festlegung der Liste der Interreg-Programme unter Angabe des Gesamtbetrags der gesamten Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und jedem Finanzierungsinstrument für das auswärtige Handeln der Union für jedes Programm sowie der Liste der zwischen den Aktionsbereichen im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ für den Zeitraum 2021 bis 2027 übertragenen Beträge (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 5459)
Text
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Article 1
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2022/74 wird wie folgt geändert: 1. Anhang I wird durch den Anhang I des vorliegenden Beschlusses ersetzt. 2. Anhang II wird durch den Anhang II der vorliegenden Entscheidung ersetzt. 3. Anhang III wird durch Anhang III des vorliegenden Beschlusses ersetzt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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