Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1811 der Kommission vom 20. September 2023 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/1550 durch die Festlegung des Programms für das Jahr 2024 für Kontrollen, welche die Kommission in den Mitgliedstaaten durchführt, um die Anwendung der Unionsvorschriften zur Lebensmittelkette zu überprüfen
Text
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Article 1
Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/1550 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2024.
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