Beschluss (EU) 2023/2079 des Rates vom 18. September 2023 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über gewisse Bestimmungen in Abkommen zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Japan über Flugdienste
Text
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Article 1
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan über gewisse Bestimmungen in Abkommen zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Japan über Flugdienste (im Folgenden „Abkommen“) wird im Namen der Union genehmigt .
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 6 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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