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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2023/2105 des Rates vom 7. September 2023 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Albanien über operative Tätigkeiten, die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Albanien durchgeführt werden

CELEX
32023D2105
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2023-09-07
In force since
2023-09-07
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Unterzeichnung — im Namen der Union — der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Albanien über operative Tätigkeiten, die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Albanien durchgeführt werden (im Folgenden „Vereinbarung“), wird vorbehaltlich des Abschlusses der Vereinbarung genehmigt.

Article 2

Die diesem Beschluss beigefügte Erklärung wird im Namen der Union genehmigt.

Article 3

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die Vereinbarung im Namen der Union zu unterzeichnen.

Article 4

Die Vereinbarung kann in Einklang mit ihrem Artikel 22 Absatz 2 Unterabsatz 2 bis zum Abschluss der für ihr Inkrafttreten erforderlichen Verfahren ab dem Tag der entsprechenden Notifikation des Abschlusses der internen Verfahren durch die Parteien vorläufig angewandt werden .

Article 5

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Relations

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