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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2023/2116 des Rates vom 22. Mai 2023 über den im Namen der Europäischen Union auf der 15. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) hinsichtlich der Änderungen der einheitlichen technischen Vorschriften betreffend die Qualifikation und Unabhängigkeit von Prüforganen und betreffend eine gemeinsame Sicherheitsmethode für die Evaluierung und Bewertung von Risiken, hinsichtlich der Änderung der Geschäftsordnung des Fachausschusses für technische Fragen sowie hinsichtlich der Änderung der Verweise auf die technischen Dokumente der TSI TAF in Anlage I der einheitlichen technischen Vorschriften für Telematikanwendungen für den Güterverkehr zu vertretenden Standpunkt

CELEX
32023D2116
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2023-05-22
In force since
2023-05-22
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 15. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen (im Folgenden „CTE“) der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) hinsichtlich der Änderungen der einheitlicher technischer Vorschriften (im Folgenden „ETV“) betreffend die Qualifikation und Unabhängigkeit von Prüforganen (im Folgenden „ETV GEN-E“) und betreffend eine gemeinsame Sicherheitsmethode für die Evaluierung und Bewertung von Risiken (im Folgenden „ETV GEN-G“), hinsichtlich der Änderung der Geschäftsordnung des CTE sowie hinsichtlich der Änderung der Verweise auf die technischen Dokumente der TSI TAF in Anlage I der einheitlichen technischen Vorschriften für Telematikanwendungen für den Güterverkehr (im Folgenden „ETV TAF“) zu vertreten ist, lautet wie folgt: 1. Zustimmung zu der vom CTE vorgeschlagenen Überarbeitung der ETV GEN-E betreffend die Qualifikation und Unabhängigkeit von Prüforganen (CTE-Arbeitsdokument „TECH-23005 ETV GEN-E“), 2. Zustimmung zu den vom CTE vorgeschlagenen Änderungen der ETV GEN-G betreffend eine gemeinsame Sicherheitsmethode für die Evaluierung und Bewertung von Risiken (CTE-Arbeitsdokument „TECH-23006 ETV GEN-G“), 3. Zustimmung zu der vom CTE vorgeschlagenen Änderung der Geschäftsordnung des Fachausschusses für technische Fragen (CTE-Arbeitsdokument „TECH-23002 CTE“), 4. Zustimmung zu der vom CTE vorgeschlagenen Aktualisierung der Verweise auf die technischen Dokumente der TSI TAF in Anlage I der ETV TAF (CTE-Arbeitsdokument „TECH-23007“).

Article 2

Die Beschlüsse des CTE werden nach ihrer Annahme unter Angabe des Zeitpunkts ihres Inkrafttretens im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet.

Article 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

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