Beschluss (EU) 2023/2170 des Rates vom 28. September 2023 zur Ermächtigung der Europäischen Kommission, im Namen der Europäischen Union an den Verhandlungen über ein Übereinkommen des Europarates teilzunehmen, das das Übereinkommen von 1998 über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht (SEV-Nr. 172) aufhebt und ersetzt
Text
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Article 1
1 Die Kommission wird ermächtigt, im Namen der Union in Bezug auf Angelegenheiten, die gemäß den Verträgen in die Zuständigkeit der Union fallen und zu denen die Union Vorschriften erlassen hat oder in absehbarer Zukunft erlassen wird, an den Verhandlungen über das neue Übereinkommen über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht, das das Übereinkommen des Europarates von 1998 über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht (SEV-Nr. 172) aufhebt und ersetzt, teilzunehmen.
2 Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss enthaltenen Verhandlungsrichtlinien geführt. Der Rat kann der Kommission möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt zusätzliche Richtlinien erteilen.
Article 2
Die Verhandlungen werden im Benehmen mit der Gruppe „Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen“ (im Folgenden „Gruppe COPEN“) des Rates, die als Sonderausschuss im Sinne des Artikels 218 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union bestellt wird, geführt. Die Kommission erstattet der Gruppe COPEN regelmäßig über die Fortschritte bei den Verhandlungen Bericht und übermittelt ihr so bald wie möglich alle Verhandlungsdokumente. Auf Ersuchen des Rates erstattet die Kommission dem Rat — auch schriftlich — Bericht über den Verlauf und die Ergebnisse der Verhandlungen.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet.
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