Beschluss (EU) 2023/2192 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Oktober 2023 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Rumänien und Italien im Zusammenhang mit Naturkatastrophen im Jahr 2022 und für die Türkei im Zusammenhang mit den Erdbeben im Februar 2023
Text
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Article 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2023 werden aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union folgende Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen im Zusammenhang mit Naturkatastrophen bereitgestellt: a) Rumänien wird ein Betrag in Höhe von 33895935 EUR im Zusammenhang mit der Dürre im Sommer 2022 bereitgestellt; b) Italien wird ein Betrag in Höhe von 20939095 EUR im Zusammenhang mit der Überschwemmung in der Region Marken im September 2022 bereitgestellt; c) der Türkei wird ein Betrag in Höhe von 400000000 EUR im Zusammenhang mit den Erdbeben im Februar 2023 bereitgestellt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 4. Oktober 2023.
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