Beschluss (GASP) 2023/2205 des Rates vom 25. September 2023 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung sowie den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Rechtsstellung der Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Moldau (EUPM Moldova)
Text
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Article 1
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Rechtsstellung der Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Moldau (EUPM Moldova) (im Folgenden „Abkommen“) wird im Namen der Union genehmigt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Union zu unterzeichnen.
Article 3
Das Abkommen wird ab seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt, bis die für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
Article 4
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 19 Absatz 2 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor.
Article 5
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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