Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2385 der Kommission vom 29. September 2023 über die Verlängerung der vom italienischen Gesundheitsministerium ergriffenen Maßnahme zur Gestattung der Bereitstellung auf dem Markt und der Verwendung des Biozidprodukts Biobor JF gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 6463)
Text
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Article 1
Das italienische Gesundheitsministerium darf die Maßnahme, mit der die Bereitstellung des Biozidprodukts Biobor JF auf dem Markt sowie dessen Verwendung durch berufsmäßige Verwender für die antimikrobielle Behandlung von Kraftstofftanks und Kraftstoffsystemen von Luftfahrzeugen gestattet wurde, bis zum 28. Dezember 2024 verlängern.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das italienische Gesundheitsministerium gerichtet. Er gilt ab dem 27. Juni 2023.
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