Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2409 des Rates vom 19. Oktober 2023 zur Verlängerung des mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 eingeführten vorübergehenden Schutzes
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Article 1
Der vorübergehende Schutz wird für Vertriebene aus der Ukraine nach Artikel 2 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/382 um ein Jahr bis zum 4. März 2025 verlängert.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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