Beschluss (EU) 2023/2412 des Rates vom 9. Oktober 2023 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/1754 über den Beitritt der Europäischen Union zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben
Text
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Article 1
In Artikel 4 Absatz 1 des Beschlusses (EU) 2019/1754 des Rates wird folgender Unterabsatz angefügt: „Hinsichtlich der geografischen Angaben zum Schutz handwerklicher und industrieller Erzeugnisse im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2411 des Europäischen Parlaments und des Rates wird das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum als die zuständige Behörde gemäß Artikel 3 der Genfer Akte benannt und ist für die Verwaltung der Genfer Akte im Gebiet der Union sowie für Mitteilungen und die Kommunikation mit dem Internationalen Büro der WIPO im Rahmen der Genfer Akte und der gemeinsamen Ausführungsordnung zuständig.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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