Beschluss (EU) 2023/2416 des Rates vom 24. Oktober 2023 über die von den Vertragsparteien als dritte Tranche für das Jahr 2023 zu zahlenden finanziellen Beiträge zum Europäischen Entwicklungsfonds
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Der von den Vertragsparteien als dritte Tranche für das Jahr 2023 zu zahlende Beitrag zum EEF wird auf 500000000 EUR festgesetzt. Davon sind 400000000 EUR für die Kommission und 100000000 EUR für die EIB bestimmt.
Article 2
Die einzelnen Beiträge zum EEF sind von den Vertragsparteien des EEF gemäß dem Anhang als dritte Tranche für 2023 an die Kommission und die EIB zu zahlen.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions