Beschluss (EU) 2023/2417 des Rates vom 23. Oktober 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Rahmen der fünften Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber in Bezug auf die Annahme eines Beschlusses zur Änderung der Anlagen A und B dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Rahmen der fünften Tagung der COP des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber (im Folgenden „Übereinkommen“) zu vertretende ist, besteht in der Unterstützung der Annahme eines Beschlusses zur Änderung der Anlage A dieses Übereinkommens, der mit dem Besitzstand der Union vereinbar ist oder mit dem Beschluss (EU) 2021/727 vereinbar ist oder darauf abzielt, den schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung der Kategorien quecksilberhaltiger Lampen zu unterstützen, auf die die Region Afrika in ihrer Vorlage gemäß Artikel 4 Absatz 7 des Übereinkommens Bezug genommen hat und für die die Anträge auf Verlängerung der Ausnahmen für die Verwendung von Quecksilber gemäß der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates abgelehnt wurden, oder darauf abzielt, den schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung von Dentalamalgam zu unterstützen.
Article 2
Präzisierungen des in Artikel 1 genannten Standpunkts können von den Vertretern der Union unter Berücksichtigung der Entwicklungen, die sich auf der fünften Tagung der COP ergeben, in Konsultation mit den Mitgliedstaaten im Rahmen von Koordinierungstreffen vor Ort ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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